Die 11. AHV-Revision ist erneut gescheitert!
Die erste Vorlage der 11. AHV-Revision wurde durch die Stimmberechtigten im Mai 2004 mit aller Deutlichkeit verworfen.
Nach sechs Jahren Arbeit ist die 11. AHV-Revision erneut gescheitert. Was sich abgezeichnet hat, ist unwiderruflich eingetreten. Der Nationalrat hat am Freitag, den 1. Oktober 2010 die 11. AHV-Revision erneut zum Scheitern verurteilt. Mit 118 zu 72 Stimmen - bei 1 Enthaltung - fiel das Geschäft in der Schlussabstimmung durch. Der Ständerat hatte zuvor ein kleines Signal der Hoffnung gesendet und die Revision mit 31 zu 9 Stimmen - bei 2 Enthaltungen - angenommen. In der grossen Kammer spannte dann aber erwartungsgemäss die Linke mit der Rechten zusammen. Die Mitte, auf sich alleine gestellt, blieb chancenlos.
Die 11. Revision sah eine Reihe von Massnahmen vor, um Einsparungen in der Höhe von rund einer Milliarde Franken pro Jahr zu erreichen. Die wichtigste war die Anhebung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Damit hätten sich rund 800 Millionen Franken einsparen lassen. Zusätzlich hätten die AHV-Renten nicht mehr zwingend alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden sollen. Der Teuerungsausgleich wäre an den finanziellen Zustand der AHV geknüpft worden.
Es stellt sich nunmehr die berechtigte Frage: Wie weiter?
Nach dem erneuten Scheitern der 11. Revision hat der Innenminister Didier Burkhalter angekündigt, zweigleisig vorzugehen. Zum einen soll ein Gesetz ausgearbeitet werden, dass die mehrheitsfähigen, eher technischen Teile der 11. Revision aufnimmt und umsetzt. Zum andern will der Innenminister mit allen Parteien und Sozialpartnern das Gespräch suchen um eine neue Lösung der festgefahrenen Situation zu finden.
Unsere Parlamentarier und Sozialpartner sind gefordert! Angesichts der demographischen Entwicklung sowie der Alterung der Bevölkerung sollte nunmehr rechtzeitig eine Lösung gefunden werden, damit die Finanzierung der AHV auch langfristig sichergestellt werden kann.
Daniel Cerf, Stabstelle Kommunikation
05.10.2010
Prüfungsexperten für Qualifikationsverfahren (LAP) gesucht
Anforderungen an Experten
- mehrjährige Arbeitserfahrung in Ausgleichskasse
- wenn möglich Führungserfahrung
- Sozialversicherungsausweis erwünscht
- Personen, die Interesse an der Expertentätigkeit haben melden sich direkt bei Rolf Greter (rolf.greter@agrapi.ch)
- ein 2tägiger Kurs muss vorgängig besucht werden (Koordination direkt mit R. Greter)
30.03.2010
5. IV-Revision synopt. Darstellung
Wir weisen gerne auf die uns von der AK medisuisse zur Verfügung gestellte synoptische Darstellung "vor und nach der 5. IV-Revision" hin.
Link zu Dokument
24.05.2007
Bundesgesetze der ersten Säule
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG)
- Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (EOG)
Weitere Gesetze und wichtige Informationen finden Sie hier.