Prüfungsexperten für Qualifikationsverfahren (LAP) gesucht
Anforderungen an Experten
- mehrjährige Arbeitserfahrung in Ausgleichskasse
- wenn möglich Führungserfahrung
- Sozialversicherungsausweis erwünscht
- Personen, die Interesse an der Expertentätigkeit haben melden sich direkt bei Rolf Greter (rolf.greter@agrapi.ch)
- ein 2tägiger Kurs muss vorgängig besucht werden (Koordination direkt mit R. Greter)
30.03.2010
Chancen der 11. AHV-Revision - Quo vadis?
Chancen der 11. AHV-Revision – Quo vadis ?
Die erste Vorlage der 11. AHV-Revision wurde durch die Stimmberechtigten im Mai 2004 mit aller Deutlichkeit verworfen.
Die „neue" 11. AHV-Revision setzt sich aus zwei miteinander verknüpften Teil-botschaften zusammen. Die gescheiterte erste Revision hat gezeigt, dass es verfrüht wäre, schon jetzt umfassende Reformvorschläge im Bereich der Finanzierung und der Leistungen der AHV zu unterbreiten.
Die Reformen sind deshalb schrittweise anzugehen. Eine erste Etappe wird mit der 11. AHV-Revision vollzogen, welche in Form von zwei Botschaften durchführungs-technische Verbesserungen und einige Änderungen im Leistungsbereich vorsehen. Es geht einerseits darum, einige Punkte der ersten 11. AHV-Revision wieder aufzunehmen und andererseits wird ein neues Frühpensionierungsmodell für finanziell weniger situierte Personen vorgeschlagen. Das neue Vorruhestandsmodell greift auch keineswegs neuen Lösungen zur Flexibilisierung des Rentenalters vor, welche im Rahmen der anstehenden 12. Revision vorgeschlagen werden könnten. Die Vorruhestandsleistungen sollen aus den Einsparungen erzielt werden, die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 einhergehen. Daher wird das Vorruhestandsmodell nur mit dem Inkrafttreten der Erhöhung des Frauenrentenalters eingeführt.
Der Nationalrat sowie der Ständerat haben bis jetzt beschlossen, das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 heraufzusetzen. Dadurch wird die AHV um jährlich 800 Millionen Franken entlastet. Die Linke möchte dieses Geld vollumfänglich für eine soziale Abfederung von Frühpensionierungen einsetzen. Die Rechte hingegen sieht dieses Sparpotenzial als zwingenden Beitrag an die langfristige Sicherstellung der AHV, deren Finanzierung wegen der Demografie langfristig gefährdet ist.
Es bleibt im Sinne der AHV zu hoffen, dass die politischen Parteien im Jahre 2010 anlässlich der bevorstehenden Sessionen einen vernünftigen Konsens finden.
Die Zeit drängt! Die 12. AHV-Revision steht bereits vor der Türe. Diese Revision wird sich aufgrund der künftigen finanziellen Perspektiven der AHV mit tief greifenden Anpassungen im Bereich der Finanzierung sowie den Leistungsansprüchen befassen müssen.
03.03.2010
5. IV-Revision synopt. Darstellung
Wir weisen gerne auf die uns von der AK medisuisse zur Verfügung gestellte synoptische Darstellung "vor und nach der 5. IV-Revision" hin.
Link zu Dokument
24.05.2007
Bundesgesetze der ersten Säule
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG)
- Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (EOG)
Weitere Gesetze und wichtige Informationen finden Sie hier.